Beschreibung Führerscheinklasse A2 - Motorrad (leistungsbegrenzt)

Krafträder (auch mit Beiwagen) mit einer Motorleistung von nicht mehr als 35 kW, bei denen das Verhältnis der Leistung zum Gewicht 0,2 kW/kg nicht übersteigt, die nicht von einem Kraftrad mit einer Leistung von über 70 kW Motorleistung abgeleitet sind.

Übergangsrecht: Fahrerlaubnisse der Klasse A beschränkt, die vor dem 19.01.2013 erteilt wurden, gelten nach zwei Jahren automatisch als Klasse A (unbeschränkt).

Mindestalter: 18 Jahre
Eingeschlossene Klassen: A1 und AM

Praktische Ausbildung:

  • Übungsfahrten nach Bedarf
  • mind. 5 Überlandfahrten
  • mind. 4 Autobahnfahrten
  • mind. 3 Nachtfahrten

 

Theoretische Ausbildung:

  • 12/ 6* x Grundstoff Ersterwerb
  • 4 x Klassenspezifischer Stoff (Motorradunterricht)

Die Ausbildung kann 6 Monate vor dem Mindestalter begonnen werden.
* bei Vorbesitz einer Fahrerlaubnis