Klasse B mit Schlüsselzahl 196

Leichtkrafträder der Klasse A1 (ohne Prüfung)

  • mit einem Hubraum von nicht mehr als 125 ccm
  • mit einer Motorleistung von nicht mehr als 11 KW (15 PS)
  • mit einem Verhältnis der Leistung zum Gewicht von max.  0,1 kW/kg.

Mindestalter: 25 Jahre
Voraussetzungen: Besitz eines Führerscheins der Klasse B seit mindestens 5 Jahren
Befristung: Klasse B mit Schlüsselzahl 196 ist unbefristet gültig
Einschluss:
Klasse B
Eine theoretische oder praktische Prüfung ist nicht vorgesehen. Die theoretische und praktische Fahrerschulung wird nach erfolgreichem Abschluss mit einer Teilnahmebescheinigung bestätigt.
Der Führerscheinantrag muss nach der Fahrerschulung gestellt werden
Hinweise:
Mit der Eintragung der Schlüsselzahl 196 wird keine Fahrerlaubnis der Klasse A1 erworben.
Mit dieser Berechtigung ist es nicht möglich die Erweiterung auf die Klasse A2 nach §15 Absatz 3 FeV (Aufstieg ohne Ausbildung und nur praktischer Prüfung) zu erlangen. Mit dieser Berechtigung darf ein Leichtkraftrad nicht im Ausland geführt werden.

Praktische Ausbildung:

  • 5 Doppelstunden á 90 Minuten

Theoretische Ausbildung:

4 klassenspezifische Unterrichte Motorrad