Beschreibung Führerscheinklasse Mofa

a) Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor oder Kleinkrafträder mit bbH maximal 25 km/h, mit Verbrennungsmotor bis 50 cm3 Hubraum oder Elektromotor (auch mehrsitzig).

b) Zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit bbH maximal 25 km/h mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor (auch mehrsitzig).

Sie müssen mindestens 15 Jahre alt sein.

Praktische Ausbildung:

  • 2 Übungsstunden

Theoretische Ausbildung:

  • 6 x Grundstoff

Die Ausbildung kann 6 Monate vor dem Mindestalter begonnen werden.