Beschreibung Führerscheinklasse Mofa
a) Einspurige Fahrräder mit Hilfsmotor oder Kleinkrafträder mit bbH maximal 25 km/h, mit Verbrennungsmotor bis 50 cm3 Hubraum oder Elektromotor (auch mehrsitzig).
b) Zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge mit bbH maximal 25 km/h mit Verbrennungsmotor bis 50 cm³ Hubraum oder Elektromotor (auch mehrsitzig).
Sie müssen mindestens 15 Jahre alt sein.
Praktische Ausbildung:
- 2 Übungsstunden
Theoretische Ausbildung:
- 6 x Grundstoff
Die Ausbildung kann 6 Monate vor dem Mindestalter begonnen werden.